Klimaschutzportal des Landkreises Gotha

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6

Fördermittel

 


Fördermöglichkeiten im Gebäudebereich

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ist die energetische Gebäudeförderung des Bundes im Jahr 2021 neu aufgesetzt worden. 

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Seit 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

➡ Weitere Informationen auf bafa.de

Quelle: BAFA

 


Förderprogramme für Energieeffizienz: Hauseigentümer, Unternehmen und Kommunen

 

Die aktuellen Fördermöglichkeiten des Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) für Hauseigentümer, Unternehmen und Kommunen übersichtlich zusammengefasst:

Förderprogramme für

 


Förderdatenbank des Bundes

Über die Förderdatenbank des Bundes können Sie gezielt nach geeigneten Förderprogrammen suchen. In der Datenbank sind alle aktuellen Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene gespeichert. Neben der Suche nach Förderebenen können Sie speziell nach Fördergebiet (Bundesland), -berechtigten (z. B. Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Verbände), -bereich (z. B. Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Gebäudesanierung) und Förderart (z. B. Darlehen, Zuschuss) suchen oder sich auch direkt Förderoptionen für bestimmte Suchbegriffe (z. B. „Photovoltaik“, „Energiespeicher“) auflisten lassen.

Zur Förderdatenbank des Bundes: www.foerderdatenbank.de

 


Fördermittel in Thüringen

  • Förderung für Photovoltaik-, Solarthermieanlagen und Speichertechnik in Thüringen:

Mit dem neuen Thüringer Solarrechner kann z. B. jede Dachfläche in Thüringen auf ihre Eignung für eine PV-Anlage hinsichtlich der möglichen Erträge überprüft werden. Auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung und verfügbare Förderoptionen sowie Finanzierungsmöglichkeiten werden angezeigt.

          ➡ Thüringer Solarrechner

  • Förderung der nachhaltigen Mobilität in Thüringen für:

Kommunale Unternehmen: ➡ E Mobil Invest

Alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte in Thüringen (Lastenrad-Förderung):

➡ Cargobike Invest  

  • Die Thüringer Aufbaubank (TAB) bietet eine Suchfunktion zu den Förderprogrammen des Freistaates Thüringen:
    • TAB-Förderlotse
    • Solar Invest: Förderung des Eigenstromverbrauchs in Thüringen
    • Green Invest: Förderung von Greentec-Innovationen in Unternehmen
    • Cargobike Invest: "Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Lastenrädern"
    • Klima Invest: "Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen"

Anwendungsbeispiele aus den Kommunen im Video

 

  • Reparaturbonus: Verweigert ein Elektrogerät den Dienst, ist ein Neukauf meist die erste Option. Eine Reparatur wird oft gar nicht in Erwägung gezogen, zum Teil lohnt sie sich auch nicht. Damit Elektrogeräte nicht mehr allzu schnell im Müll landen, gibt es nun den Reparaturbonus Thüringen. Weitere Informationen: ➡ Reparaturbonus
  • Thüringer Sanierungsbonus-Plus: Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) wird vom BAFA mit bis zu 80 Prozent gefördert. Mit weiteren 10 Prozent Förderung werden Hauseigentümer, Nießbrauchberechtigte sowie Mieter und Pächter mit dem „Thüringer Sanierungsbonus-Plus" dabei unterstützt, durch Energieberater individuelle Sanierungsfahrpläne für ihre Immobilien erarbeiten zu lassen. Diese Fahrpläne, die eine eine fachgerechte Grundlage für die energetische Sanierung der Gebäude bilden, werden also mit insgesamt 90 Prozent der Kosten gefördert: ➡ Thüringer Sanierungsbonus-Plus
  • Förderung und Serviceangebote der Energieversorger

Fragen Sie auch Ihren Energieversorger vor Ort nach Fördermöglichkeiten für Ihre Vorhaben. So sind aktuell verschiedene Förderprogramme und Serviceangebote verfügbar, wie z. B. für

        > Elektro-Fahrräder
        > Elektro-Roller
        > Elektro-Autos
        > Lade-Infrastruktur für die heimische Garage (Wallbox)
        > Heizungsmodernisierung
        > Energiesparende Haushaltsgeräte
        > Erneuerbaren Energien
        > Energieeffiziente und klimaschonende Strom- und Wärmeerzeugung

 


Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld - Kommunalrichtlinie 2022 erweitert Kreis der Antragsberechtigten

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem Personal für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen über Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung.

Antragsberechtig sind

  • Kommunen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Kitas,
  • Schulen und Hochschulen,
  • Sportvereine,
  • Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteur*innen sowie, jetzt neu, auch
  • Sozial- und Wohlfahrtsverbände,
  • Contractoren und
  • gemeinnützige Vereine.

➡ Kommunalrichtlinie